(Beschluss der Mitgliederversammlung vom 22.8.2007, gültig ab 1.1.2008)
§ 1
Beitragshöhe
Die jährlichen Mitgliedsbeiträge werden wie folgt erhoben:
1. | Privatpersonen | 50,00 € |
2. | Freie Berufe, Innungen, Körperschaften, Verbände, Vereine | 100,00 € |
3. | Beherbergungsbetriebe, Dienstleistungsbetriebe, Einzelhandelsgeschäfte, Gastronomie, Handwerksbetriebe und sonstige Unternehmen unter 100 Beschäftigte |
100,00 € |
4. | Banken, Industriebetriebe, Kaufhäuser, Zeitungsverlage und sonstige Unternehmen über 100 Beschäftigte |
250,00 € |
Diese Beiträge sind Mindestbeiträge.
§ 2
Fälligkeit
Die Beiträge sind im ersten Monat des Kalenderjahres fällig und werden im Lastschriftverfah-
ren erhoben.
§ 3
Zahlungsbeginn
Bei späterem Eintritt ist der Beitrag im Monat des Beginns der Mitgliedschaft zeitanteilig zum Jahresbeitrag zu zahlen. Danach wie in § 2 festgelegt.
§ 4
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Gießen.