Beitragstabelle

(Beschluss der Mitgliederversammlung vom 22.8.2007, gültig ab 1.1.2008)

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§ 1
Beitragshöhe

Die jährlichen Mitgliedsbeiträge werden wie folgt erhoben:

1. Privatpersonen 50,00 €
2. Freie Berufe, Innungen, Körperschaften, Verbände, Vereine 100,00 €
3. Beherbergungsbetriebe, Dienstleistungsbetriebe, Einzelhandelsgeschäfte,
Gastronomie, Handwerksbetriebe und sonstige Unternehmen unter 100 Beschäftigte
100,00 €
4. Banken, Industriebetriebe, Kaufhäuser, Zeitungsverlage
und sonstige Unternehmen über 100 Beschäftigte
250,00 €

Diese Beiträge sind Mindestbeiträge.

§ 2
Fälligkeit

Die Beiträge sind im ersten Monat des Kalenderjahres fällig und werden im Lastschriftverfah-
ren erhoben.

§ 3

Zahlungsbeginn

Bei späterem Eintritt ist der Beitrag im Monat des Beginns der Mitgliedschaft zeitanteilig zum Jahresbeitrag zu zahlen. Danach wie in § 2 festgelegt.

§ 4

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Gießen.

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